Am 1. Januar 2023 trat eine Neufassung des Jahressteuergesetzes (JStG) in Kraft, die insbesondere die Förderung des Ausbaus regenerativer Energie durch die Mehrwertsteuerbefreiung von Stromerzeugungs- und Speicherlösungen adressiert. Diese Änderung zielte darauf ab, die Aufwendungen für die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen und Speichersystemen zu reduzieren, auch wenn einzelne Komponenten nachträglich installiert werden.
Die wichtigsten Punkte zur Steuerbefreiung und den Voraussetzungen sind wie folgt:
Umsatzsteuerbefreiung:
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:
Begünstigte Produkte und Dienstleistungen:
Einkommensteuerbefreiung und Buchhaltungsvereinfachung:
Durch diese Neuregelungen sollen der Erwerb und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Speichersystemen erleichtert und gefördert werden, um so den Ausbau regenerativer Energiequellen in Deutschland voranzutreiben.
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